Verfassungsgerichtshof B55/05

B55/05Verfassungsgericht02.11.2005

Regest

Beschwer, Rechtsanwälte, Disziplinarrecht, VfGH / Gegenstandslosigkeit, VfGH / Klaglosstellung, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B55/05

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.11.2005

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Kosten werden nicht zugesprochen.

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