Verfassungsgerichtshof V72/05

V72/05Verfassungsgericht28.11.2005

Regest

Baurecht, Raumordnung, Flächenwidmungsplan

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof V72/05

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.11.2005

Spruch

Die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Untertilliach vom 25. Juli 2003, genehmigt mit Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 8. September 2003, mit der der Flächenwidmungsplan geändert wurde, wird als gesetzwidrig aufgehoben.

Die Tiroler Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aufhebung im Landesgesetzblatt verpflichtet.

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