Verfassungsgerichtshof B1158/03

B1158/03Verfassungsgericht30.11.2005

Regest

Datenschutz, EU-Recht Richtlinie, Polizeibehörden, Polizei, Sicherheitspolizei, Verwaltungsorganisation, Auskunftspflicht

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1158/03

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.11.2005

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird in den angefochtenen Spruchpunkten 1.a) und 1.c) aufgehoben.

Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 1.962,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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