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B294/05•Verfassungsgerichtshof B294/05
B294/05Verfassungsgericht03.12.2005
Verwaltungsverfahren, Ermittlungsverfahren, Wahlen, Wahlrecht aktives, Wohnsitz, Wählerevidenz
Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Teilnahme an der Gemeinderatswahl verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Niederösterreich ist schuldig, der Beschwerdeführerin zu Handen der Beschwerdevertreterin die mit EUR 2.340,- bestimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.
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