Verfassungsgerichtshof B623/04

B623/04Verfassungsgericht05.12.2005

Regest

VfGH / Anlaßfall, VfGH / Anlaßverfahren

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B623/04

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.12.2005

Spruch

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.340,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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