Verfassungsgerichtshof B398/04 - B1091/04

B398/04 - B1091/04Verfassungsgericht05.12.2005

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B398/04 - B1091/04

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.12.2005

Spruch

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Tirol ist schuldig, der Beschwerde führenden Gesellschaft zuhanden des Rechtsvertreters die mit € 1.815,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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