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V67/05•Verfassungsgerichtshof V67/05
V67/05Verfassungsgericht13.12.2005
Baurecht, Raumordnung, Bebauungsplan, Sachverständige, VfGH / Präjudizialität, Gemeinderecht, Aufsichtsrecht, Verordnungserlassung
Die Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Kufstein, mit der ein allgemeiner und ergänzender Bebauungsplan erlassen wurde, Beschluss des Gemeinderates vom 29. Mai 2002, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel vom 5. Juni 2002 bis 19. Juni 2002, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Tiroler Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aufhebung im Landesgesetzblatt verpflichtet.
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