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G104/05•Verfassungsgerichtshof G104/05
G104/05Verfassungsgericht13.12.2005
Determinierungsgebot, Verweisung, EU-Recht, Marktordnung, VfGH / Aufhebung Wirkung, Wirtschaftslenkung, Viehwirtschaft, VfGH / Anlaßverfahren, VfGH / Anlaßfall, VfGH / Verwerfungsumfang
In §99 Abs1 Z5 des Marktordnungsgesetzes 1985, idF BGBl. I 2001/108 wird die Wortfolge "Erzeuger- und" als verfassungswidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. Juni 2007 in Kraft.
Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt I verpflichtet.
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