Verfassungsgerichtshof B1159/04

B1159/04Verfassungsgericht13.12.2005

Regest

Fremdenrecht, Privat- und Familienleben, Auslegung verfassungskonforme

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1159/04

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.12.2005

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens gemäß Art8 EMRK verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seiner Rechtsvertreterin die mit € 2.340,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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