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V70/04•Verfassungsgerichtshof V70/04
V70/04Verfassungsgericht14.12.2005
Determinierungsgebot, Verweisung, EU-Recht, Marktordnung, VfGH / Aufhebung Wirkung, Wirtschaftslenkung, Viehwirtschaft, VfGH / Anlaßverfahren, VfGH / Anlaßfall, VfGH / Verwerfungsumfang
Die Tierprämienverordnung 2000, BGBl. II 1999/497, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. Juni 2007 in Kraft.
Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt II verpflichtet.
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