Verfassungsgerichtshof B1025/04 ua

B1025/04 uaVerfassungsgericht14.12.2005

Regest

VfGH / Anlaßfall, VfGH / Aufhebung Wirkung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1025/04 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.12.2005

Spruch

Die beschwerdeführenden Parteien sind durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung verfassungswidriger Gesetze in ihren Rechten verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.736,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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