Verfassungsgerichtshof B1026/03

B1026/03Verfassungsgericht14.12.2005

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1026/03

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.12.2005

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung gesetzwidriger Verordnungen in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Die Landeshauptstadt Graz ist schuldig, den Beschwerdeführern zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit € 2.142,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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