Verfassungsgerichtshof B200/04

B200/04Verfassungsgericht26.01.2006

Regest

Datenschutz, EU-Recht Richtlinie, Polizeibehörden, Polizei, Sicherheitspolizei, Verwaltungsorganisation, Auskunftspflicht

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B200/04

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.01.2006

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch Spruchpunkt 1.a) des angefochtenen Bescheids im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird insoweit aufgehoben.

Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.340,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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