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B452/04•Verfassungsgerichtshof B452/04
B452/04Verfassungsgericht27.02.2006
Baurecht, Baubewilligung, Nachbarrechte, Verwaltungsverfahren, Parteistellung, Bindung (der Verwaltungsbehörden an VfGH), Ersatzbescheid, Gemeinderecht, Aufsichtsrecht (Gemeinde), Vorstellung, VfGH / Aufhebung Wirkung
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Salzburg ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seiner Rechtsvertreter die mit € 2.340,- bestimmten Kosten des Verfahrens binnen vierzehn Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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