Verfassungsgerichtshof B1281/05

B1281/05Verfassungsgericht28.02.2006

Regest

Zivildienst, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1281/05

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.02.2006

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in seinem gemäß Art9a B-VG iVm §1 Abs1 ZDG verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.160,-

bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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