Verfassungsgerichtshof B542/05

B542/05Verfassungsgericht28.02.2006

Regest

Rundfunk, Privatradio, VfGH / Gegenstandslosigkeit, VfGH / Klaglosstellung, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B542/05

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.02.2006

Spruch

I. Die Beschwerde wird als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.

II. Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit € 2.340,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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