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G105/05 ua; V79/05 ua•Verfassungsgerichtshof G105/05 ua; V79/05 ua
G105/05 ua; V79/05 uaVerfassungsgericht03.03.2006
Verwaltungsorganisation, Behördenzuständigkeit, Abgabenverwaltungsorganisation, Finanzbehörden, Oberste Organe der Vollziehung, Auslegung verfassungskonforme, Verordnungsbegriff, RechtsV, VerwaltungsV, Zollbehörden
I. §2 des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes, BGBl. 1975/18 idF BGBl. I 2004/72, wird nicht als verfassungswidrig aufgehoben.
Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Einrichtung der Steuer- und Zollkoordination, BGBl. II 2004/168, wird nicht als gesetzwidrig aufgehoben.
II. Die Anträge des Verwaltungsgerichtshofes werden abgewiesen.
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