Verfassungsgerichtshof B345/05

B345/05Verfassungsgericht03.03.2006

Regest

Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Unabhängiger Verwaltungssenat, Sicherheitspolizei, Gewerberecht, Gastgewerbe, Ersatzbescheid, Bindung (der Verwaltungsbehörden an VfGH)

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B345/05

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.03.2006

Spruch

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit) ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft zuhanden ihrer Rechtsvertreterin die mit € 2.340,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.