Verfassungsgerichtshof G143/05

G143/05Verfassungsgericht04.03.2006

Regest

Energierecht, Elektrizitätswesen, Determinierungsgebot, VfGH / Individualantrag, VfGH / Präjudizialität

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G143/05

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.03.2006

Spruch

Der vierte und fünfte Satz des §13 Abs1 Ökostromgesetz, BGBl. I Nr. 149/2002, werden als verfassungswidrig aufgehoben.

Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.

Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt I verpflichtet.

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