Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
V103/05•Verfassungsgerichtshof V103/05
V103/05Verfassungsgericht10.03.2006
Dienstrecht, Bezüge, Verwendungszulage, Verordnungsbegriff, Verordnung, Kundmachung, Landtag
Der Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. Juni 1972, GZ: LAD - Präs R 1/220 - 1972, betreffend:
Personalzulage für Sekretäre der Regierungsmitglieder der Verwendungsgruppe A, idF des Beschlusses der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Mai 1976, GZ: LAD - Präs R 1/32 - 1976, betreffend: Sekretariate der Regierungsmitglieder, Zuerkennung von Vorrückungsbeträgen, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Steiermärkische Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt für die Steiermark verpflichtet.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.