Verfassungsgerichtshof B304/05

B304/05Verfassungsgericht17.03.2006

Regest

Krankenanstalten, Sozialversicherung, Krankenversicherung, Krankenanstaltenfinanzierung, Kostenersatz

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B304/05

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.03.2006

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Oberösterreich ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit EUR 2160,-- bestimmten Prozesskosten binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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