Verfassungsgerichtshof G100/05 ua

G100/05 uaVerfassungsgericht25.04.2006

Regest

Post- und Fernmelderecht, Briefkasten, VfGH / Individualantrag, EU- Recht

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G100/05 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.04.2006

Spruch

In §14 Postgesetz 1997 BGBl. 1998/18, idF BGBl. I 2003/72 werden Abs1 erster Satz und Abs5 als verfassungswidrig aufgehoben.

Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.

Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt I verpflichtet.

Der Bund (Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie) ist schuldig den Antragstellerinnen zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit € 5.580,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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