Verfassungsgerichtshof B332/06

B332/06Verfassungsgericht06.06.2006

Regest

VfGH / Klaglosstellung, VfGH / Kosten, VfGH / Gegenstandslosigkeit

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B332/06

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.06.2006

Spruch

I. Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt.

II. Das Land Steiermark ist schuldig, dem Beschwerdeführer die mit € 2.340,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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