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B332/06•Verfassungsgerichtshof B332/06
B332/06Verfassungsgericht06.06.2006
VfGH / Klaglosstellung, VfGH / Kosten, VfGH / Gegenstandslosigkeit
I. Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt.
II. Das Land Steiermark ist schuldig, dem Beschwerdeführer die mit € 2.340,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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