Verfassungsgerichtshof B119/06

B119/06Verfassungsgericht07.06.2006

Regest

Patentrecht, Anwendbarkeit Vorbehalt, Behördenzuständigkeit, Staatsverträge

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B119/06

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.06.2006

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei ist schuldig, der beteiligten Partei die mit € 2.160,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.