Verfassungsgerichtshof B3227/05

B3227/05Verfassungsgericht07.06.2006

Regest

VfGH / Kosten, VfGH / Verfahrenshilfe

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B3227/05

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.06.2006

Spruch

Dem Vertreter zur Verfahrenshilfe wird der Ersatz von Barauslagen in der Höhe von € 92,20 zugesprochen.

Im Übrigen wird der Antrag auf Ersatz von Barauslagen abgewiesen.

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