Verfassungsgerichtshof B239/06

B239/06Verfassungsgericht08.06.2006

Regest

Krankenanstalten, Krankenanstaltenfinanzierung, Erwerbsausübungsfreiheit, Bedarfsprüfung, Ambulatorien, Vereinbarungen nach Art15a B-VG, Auslegung verfassungskonforme

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B239/06

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.06.2006

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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