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B96/05•Verfassungsgerichtshof B96/05
B96/05Verfassungsgericht09.06.2006
Ärzte, Disziplinarrecht, Berufsrecht, Meinungsäußerungsfreiheit, EU-Recht
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Die Österreichische Ärztekammer ist schuldig, dem Beschwerdeführer die mit € 2.340,-- bestimmten Kosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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