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B387/06•Verfassungsgerichtshof B387/06
B387/06Verfassungsgericht12.06.2006
Verwaltungsverfahren, Abänderung und Behebung von amtswegen, VfGH / Gegenstandslosigkeit, VfGH / Klaglosstellung, VfGH / Kosten
Die Beschwerde wird als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.
Der Bund (Bundesminister für Landesverteidigung) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.160,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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