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G16/06•Verfassungsgerichtshof G16/06
G16/06Verfassungsgericht19.06.2006
Sozialversicherung, Zusammentreffen von Leistungen, Pensionsversicherung, Unfallversicherung, Versehrtenrente, Rechtspolitik, Sozialpolitik, VfGH / Prüfungsumfang
I. 1. In §148i Abs1 des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes - BSVG, BGBl. Nr. 559/1978, in der Fassung des Abschnitts II der 22. Novelle zum BSVG, BGBl. I Nr. 140/1998, werden im ersten Satz die Wortfolge "geminderten Arbeitsfähigkeit bzw." und im zweiten Satz die Wortfolge "der geminderten Arbeitsfähigkeit bzw." als verfassungswidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. Juni 2007 in Kraft.
Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.
2. §148j Abs2 erster Satz des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes - BSVG, BGBl. Nr. 559/1978, in der Fassung des Abschnitts II der 22. Novelle zum BSVG, BGBl. I Nr. 140/1998, war verfassungswidrig.
II. Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt I verpflichtet.
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