Verfassungsgerichtshof G9/06

G9/06Verfassungsgericht20.06.2006

Regest

Einkommensteuer, Einkunftsarten Arbeit nichtselbständige

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G9/06

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.06.2006

Spruch

Der zweite Satz des §25 Abs1 Z5 des Bundesgesetzes vom 7. Juli 1988 über die Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen (Einkommensteuergesetz 1988 - EStG 1988), BGBl. Nr. 400 idF BGBl. I Nr. 142/2000, wird als verfassungswidrig aufgehoben.

Die Aufhebung tritt mit dem Ablauf des 31. Dezember 2006 in Kraft.

Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.

Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt I verpflichtet.

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