Verfassungsgerichtshof B585/05

B585/05Verfassungsgericht21.06.2006

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B585/05

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.06.2006

Spruch

Die Behandlung der Beschwerde wird abgelehnt.

Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft die mit € 2.340,-- bestimmten Prozesskosten zu Handen ihres Rechtsvertreters binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Die Beschwerde wird dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.

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