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V1/06•Verfassungsgerichtshof V1/06
V1/06Verfassungsgericht23.06.2006
Kompetenz Bund - Länder, Baurecht, Raumordnung, Flächenwidmungsplan, Baupolizei örtliche, Raumplanung örtliche, Gemeinderecht, Wirkungsbereich eigener, Berücksichtigungsprinzip
Die Verordnung der Stadt Krems, mit der das örtliche Raumordnungsprogramm geändert wurde, Beschluss des Gemeinderates vom 5. Dezember 2001, genehmigt mit Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 8. Jänner 2002 und kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel vom 15. Jänner 2002 bis 1. Februar 2002, wird, soweit damit für die Grundstücke Nr. 159/1, 164/1 und 165 die Widmung "Verkehrsfläche privat" festgelegt wird, nicht als gesetzwidrig aufgehoben.
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