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G28/06•Verfassungsgerichtshof G28/06
G28/06Verfassungsgericht24.06.2006
Gewerberecht, Nebengewerbe, Land- und Forstwirtschaft, Sozialversicherung, Beitragsgrundlage, Rückwirkung, Übergangsbestimmung, Geltungsbereich (zeitlicher) eines Gesetzes, Vertrauensschutz
§295 Abs10 des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes - BSVG, BGBl. Nr. 559/1978, in der Fassung der 28. Novelle zum BSVG (Art5 des Pensionsharmonisierungsgesetzes, BGBl. I Nr. 142/2004) wird als verfassungswidrig aufgehoben.
Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt I verpflichtet.
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