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B362/06•Verfassungsgerichtshof B362/06
B362/06Verfassungsgericht24.06.2006
Fremdenrecht, Asylrecht, Auslegung verfassungskonforme, Bescheidbegründung
I. Dem Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe wird stattgegeben.
II. Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in dem durch das Bundesverfassungsgesetz BGBl. Nr. 390/1973 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.160,-
bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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