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B482/05•Verfassungsgerichtshof B482/05
B482/05Verfassungsgericht27.06.2006
Bescheid Trennbarkeit, Datenschutz, EU-Recht Richtlinie, Polizei, Sicherheitspolizei, Homosexualität
I. Das Verfahren wird im den Eintrag in das Protokollbuch betreffenden Teil eingestellt.
II. Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im Übrigen weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Insoweit wird die Beschwerde abgewiesen.
III. Kosten werden nicht zugesprochen.
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