Verfassungsgerichtshof B1153/04

B1153/04Verfassungsgericht27.06.2006

Regest

VfGH / Anlaßfall, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1153/04

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.06.2006

Spruch

Die Behandlung der Beschwerde wird abgelehnt.

Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei die mit € 2.340,-- bestimmten Prozesskosten zu Handen ihres Rechtsvertreters binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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