Verfassungsgerichtshof B18/04

B18/04Verfassungsgericht27.06.2006

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B18/04

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.06.2006

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Kärnten ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.340,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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