Verfassungsgerichtshof B1194/05

B1194/05Verfassungsgericht25.09.2006

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1194/05

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.09.2006

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den Spruchpunkt 2 des angefochtenen Bescheides wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnungsbestimmung in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird insoweit aufgehoben.

Das Land Vorarlberg ist schuldig, der Beschwerdeführerin die mit € 2.340,-- bestimmten Prozesskosten zuhanden ihres Rechtsvertreters binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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