Verfassungsgerichtshof B862/05

B862/05Verfassungsgericht26.09.2006

Regest

Rechtsanwälte, Disziplinarrecht, Doppelbestrafungsverbot, Strafe, Strafbemessung, Strafrecht, Zusammentreffen strafbarer Handlungen, EU-Recht

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B862/05

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.09.2006

Spruch

I. Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

II. Der Antrag auf Abtretung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wird abgewiesen.

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