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V27/06•Verfassungsgerichtshof V27/06
V27/06Verfassungsgericht28.09.2006
Baurecht, Raumordnung, Flächenwidmungsplan
Der Flächenwidmungsplan Nr. 4 der Stadtgemeinde Schärding, Beschluss des Gemeinderats vom 10. Dezember 2002, aufsichtsbehördlich genehmigt mit Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 11. Juli 2003, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel vom 21. Juli 2003 bis 5. August 2003, wird, soweit er die Festlegung "Ruhender Verkehr, Parkplatz" für die östlich der Parzelle .277 gelegene Fläche trifft, als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Oberösterreichische Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruchs im Landesgesetzblatt verpflichtet.
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