Verfassungsgerichtshof G135/05

G135/05Verfassungsgericht28.09.2006

Regest

Kompetenz Bund - Länder Gewerbe und Industrie, Gewerberecht, Rauchfangkehrergewerbe, Feuerpolizei, Verweisung, Erwerbsausübungsfreiheit, VfGH / Individualantrag

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G135/05

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.09.2006

Spruch

Im burgenländischen Gesetz vom 31. März 2005 über das Reinigen, Überprüfen und Kehren von Feuerungsanlagen (Kehrgesetz), LGBl. Nr. 46, werden als verfassungswidrig aufgehoben:

Der Landeshauptmann ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Landesgesetzblatt verpflichtet.

Im Übrigen werden die Anträge abgewiesen.

Das Land Burgenland hat dem Antragsteller zuhanden seines Vertreters die mit 2.340 € bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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