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G37/06•Verfassungsgerichtshof G37/06
G37/06Verfassungsgericht29.09.2006
Arbeitsrecht, Arbeitnehmerschutz, Kompetenz Bund - Länder, Bauarbeitenkoordination, Baurecht
§4 Abs1 des Bundesgesetzes über die Koordination bei Bauarbeiten (Bauarbeitenkoordinationsgesetz - BauKG), BGBl. I 37/1999 wird als verfassungswidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. Juni 2007 in Kraft.
Frühere Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt I verpflichtet.
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