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V79/03 ua•Verfassungsgerichtshof V79/03 ua
V79/03 uaVerfassungsgericht02.10.2006
Kompetenz Bund - Länder Gewerbe und Industrie, Versteinerungstheorie, Preisrecht, Energierecht, Gasrecht, Verordnungserlassung, Kollegialbehörde, Determinierungsgebot, Auslegung verfassungskonforme, Verwaltungsverfahren, Anwendbarkeit AVG, Ermittlungsverfahren, Sachverständige, civil rights, VfGH / Individualantrag, VfGH / Prüfungsumfang, VfGH / Bedenken, Feststellungsbescheid
Die Hauptanträge a) und b) und alle dazu gestellten Eventualanträge, die Hauptanträge d), e) und f) mit Ausnahme jeweils des 3. Eventualantrages, der Hauptantrag g) und die dazu gestellten Eventualanträge mit Ausnahme des 8. Eventualantrages und der Hauptantrag h) sowie der Antrag, der Verfassungsgerichtshof möge die GSNT-VO "im Umfang der im Verfahren V79/03 [...] beantragten Aufhebung" als gesetzwidrig aufheben, werden zurückgewiesen.
Der Hauptantrag c), jeweils der 3. Eventualantrag zu den Hauptanträgen d), e) und f) und der 8. Eventualantrag zum Hauptantrag g) werden abgewiesen.
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