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V53/05 ua•Verfassungsgerichtshof V53/05 ua
V53/05 uaVerfassungsgericht03.10.2006
Amtshilfe, Verordnungserlassung, Plakatierungsverordnung, Medienrecht, Verbreitungsbeschränkung, Meinungsäußerungsfreiheit, Pressefreiheit, Naturschutz, Umweltschutz, Ortsbildschutz, VfGH / Präjudizialität, VfGH / Prüfungsumfang
1. Die Anträge, die Verordnung der Bundespolizeidirektion Wien vom 31. Jänner 1983 betreffend das Anschlagen von Druckwerken an öffentlichen Orten, kundgemacht im Amtsblatt zur Wiener Zeitung Nr. 28 vom 4. Feber 1983, Zl. P 1579/a/83, zur Gänze aufzuheben, werden zurückgewiesen.
2. Die in eventu gestellten Anträge auf Aufhebung des §1 Abs2 der genannten Verordnung werden zurückgewiesen.
3. Die in eventu gestellten Anträge auf Aufhebung der Worte "oder von Einfriedungen" und "an Bäumen" in §1 Abs2 der genannten Verordnung werden abgewiesen.
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