Verfassungsgerichtshof G96/05

G96/05Verfassungsgericht04.10.2006

Regest

Hochschülerschaft, Hochschulen Organisation, Wahlen, Selbstverwaltung, Körperschaften öffentlichen Rechts, Determinierungsgebot, Auslegung systematische, demokratisches Grundprinzip, Verhältniswahl

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G96/05

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.10.2006

Spruch

I. §35a Abs4 des Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetzes 1998, BGBl. I 1999/22, idF BGBl. I 2005/1, wird als verfassungswidrig aufgehoben.

Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.

Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt I verpflichtet.

II. Im Übrigen wird der Antrag abgewiesen.

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