Verfassungsgerichtshof A23/05

A23/05Verfassungsgericht05.10.2006

Regest

VfGH / Klagen, Paßwesen, Gebühr (GebG), Finanzverfassung, Finanzausgleich, Kostentragung, Bundesverwaltung mittelbare, Wirkungsbereich übertragener

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof A23/05

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.10.2006

Spruch

Das Klagebegehren, die beklagte Partei sei schuldig, der klagenden Partei den Betrag von € 121.615,86 samt 4 % Zinsen seit 2. Mai 2004 sowie die Kosten des Rechtsstreites binnen 14 Tagen bei Exekution zu zahlen, wird abgewiesen.

Kosten werden nicht zugesprochen.

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