Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
V63/06 ua•Verfassungsgerichtshof V63/06 ua
V63/06 uaVerfassungsgericht11.10.2006
VfGH / Präjudizialität, Vergabewesen, Gebühr, VfGH / Aufhebung Wirkung, Verordnungsbegriff, VfGH / Anlaßverfahren
1. Die Wortfolge "Bauaufträge .......... 1.750 Euro" im §1 Abs1 litd der Verordnung der Vorarlberger Landesregierung über das Ausmaß der Verwaltungsabgaben und über die Art der Einhebung der Verwaltungsabgaben in Vergabenachprüfungsverfahren, LGBl. Nr. 4/2003, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
2. Die gesetzwidrige Bestimmung ist auch in den beim Unabhängigen Verwaltungssenat des Landes Vorarlberg zu UVS-314-008/E5-2006 und UVS-314a-005/E2-2006 anhängigen Verfahren nicht mehr anzuwenden.
3. Die Vorarlberger Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung im Landesgesetzblatt verpflichtet.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.