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B950/06•Verfassungsgerichtshof B950/06
B950/06Verfassungsgericht11.10.2006
Zivildienst, VfGH / Klaglosstellung, VfGH / Gegenstandslosigkeit, VfGH / Kosten
Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und die Verfahren werden eingestellt.
Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit EUR 2.160,-- bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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