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B817/04 ua•Verfassungsgerichtshof B817/04 ua
B817/04 uaVerfassungsgericht11.10.2006
VfGH / Anlaßfall
Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes bzw. einer gesetzwidriger Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zu B817/04 zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.340,-- bestimmten Prozesskosten, den Beschwerdeführern zu B854/04, B1040/04 und B1174/04 jeweils die mit € 2.556,-- bestimmten Prozesskosten zuhanden ihrer Rechtsvertreter binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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