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B771/06•Verfassungsgerichtshof B771/06
B771/06Verfassungsgericht12.10.2006
Erbschafts- und Schenkungssteuer, Ehe und Verwandtschaft, Lebensgemeinschaft, Erbrecht
Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid nicht wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die Beschwerdeführerin durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.
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